Der Bischof von Konstanz Albrecht [Blarer] bestätigt auf Bitte des Ulmer Bürgers Hartmann Ehinger ein von diesem vorgelegtes Notariatsinstrument vom 5. Februar 1407 [vgl. A Urk. lfd. Nr. 0979] über die von ihm in testamentarischer Form getätigte Jahrtagsstiftung und verschiedene andere darin enthaltene Stiftungen.