Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinem Bergvogt zum Rheingrafenstein, Johann Eppstein, bewilligt hat, dass dieser seinen Gerichtsstab an eine taugliche Person zur Besetzung des Gerichts geben mag. Der Pfalzgraf behält sich dabei die Änderung der Besetzung vor.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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