Ratsgymnasium Stadthagen (Bestand)
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NLA BU, L 172
Nds. Landesarchiv, Abt. Bückeburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Akten >> 1.2 Fachbehörden >> 1.2.6 Kirche und Schule
1878-1974
Bestandsgeschichte: Das Ratsgymnasium Stadthagen führt seine Anfänge zurück auf die 1330 bzw. 1378 erstmals erwähnte städtische
Lateinschule. Sie war von 1565 bis 1878 in einem Gebäude hinter dem gräflichen Mausoleum untergebracht. Neben ihr ließ Graf Ernst von Holstein-Schaumburg im Jahr 1610 ein Gymnasium illustre errichten, das in Verhandlungen mit dem Kaiserhof in Wien mit dem Universitätsprivileg versehen werden sollte. Als dieses Privileg tatsächlich 1619/20
verliehen wurde, entschied der mittlerweile zum Fürsten aufgestiegene Ernst die Standortfrage wegen der besseren
Verkehrsanbindung auf der Weser zugunsten von Rinteln. 1809 wurde die Schule zu einer Bürgerschule herabgestuft und damit das Bückeburger Gymnasium als einzige weiterführende Schule in Schaumburg-Lippe etabliert. 1878 gelang Stadthagen durch die Gründung der Höheren Bürgerschule und deren 1902 erfolgten Ausbau zum Progymnasium annähernd eine Gleichstellung mit den Bückeburger Bildungseinrichtungen, aber erst 1938 erfolgte die Anerkennung der Stadthäger Oberschule als Vollanstalt. Seit 1894 gab es auch eine Höhere Töchterschule, die seit 1922 mit der Knabenschule zusammenarbeitete. Das neue Gebäude an der Büschingstraße wurde 1963 bezogen. Schulträger ist heute der Landkreis Schaumburg. - Die alte Bibliothek des Gymnasiums, dessen älteste Teile aus der Schenkung der Witwe des Oberpredigers Peithmann und aus dem um 1570 aufgehobenen Franziskanerkloster stammen, ist in der Dienstbibliothek des Staatsarchivs (früher Dep. 5) aufgestellt.
Die hier erschlossenen Unterlagen dokumentieren die Geschichte des Ratsgymnasiums in den Jahren 1878-1974. Sie wurden bis 2002 im Sekretariat der Schule gelagert. Im Juni 2002 wurden archivwürdige Unterlagen übernommen und vom Unterzeichneten erschlossen.
Bückeburg, Dezember 2002
Dr. Martin Fimpel
Literatur: Henning RUBKE: Von der Lateinschule zum
Ratsgymnasium. In:
Bestandsgeschichte: Ratsgymnasium Stadthagen:
Jubiläumsschrift 1983, S. 13-31 - Hans Hermann BÜNTE:
Stadthagens Lateinschule - Stadthagens Ratsgymnasium. In:
Ratsgymnasium Stadthagen, Jahrbuch 1988, S. 11-17.
Verwandte Bestände: L 3 (Neuere Regierungs-Registratur) Ec
und L 4 (Schaumburg-Lippische Landesregierung), Abschnitt
XXV
Bestandsgeschichte: (Schulwesen).
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Lateinschule. Sie war von 1565 bis 1878 in einem Gebäude hinter dem gräflichen Mausoleum untergebracht. Neben ihr ließ Graf Ernst von Holstein-Schaumburg im Jahr 1610 ein Gymnasium illustre errichten, das in Verhandlungen mit dem Kaiserhof in Wien mit dem Universitätsprivileg versehen werden sollte. Als dieses Privileg tatsächlich 1619/20
verliehen wurde, entschied der mittlerweile zum Fürsten aufgestiegene Ernst die Standortfrage wegen der besseren
Verkehrsanbindung auf der Weser zugunsten von Rinteln. 1809 wurde die Schule zu einer Bürgerschule herabgestuft und damit das Bückeburger Gymnasium als einzige weiterführende Schule in Schaumburg-Lippe etabliert. 1878 gelang Stadthagen durch die Gründung der Höheren Bürgerschule und deren 1902 erfolgten Ausbau zum Progymnasium annähernd eine Gleichstellung mit den Bückeburger Bildungseinrichtungen, aber erst 1938 erfolgte die Anerkennung der Stadthäger Oberschule als Vollanstalt. Seit 1894 gab es auch eine Höhere Töchterschule, die seit 1922 mit der Knabenschule zusammenarbeitete. Das neue Gebäude an der Büschingstraße wurde 1963 bezogen. Schulträger ist heute der Landkreis Schaumburg. - Die alte Bibliothek des Gymnasiums, dessen älteste Teile aus der Schenkung der Witwe des Oberpredigers Peithmann und aus dem um 1570 aufgehobenen Franziskanerkloster stammen, ist in der Dienstbibliothek des Staatsarchivs (früher Dep. 5) aufgestellt.
Die hier erschlossenen Unterlagen dokumentieren die Geschichte des Ratsgymnasiums in den Jahren 1878-1974. Sie wurden bis 2002 im Sekretariat der Schule gelagert. Im Juni 2002 wurden archivwürdige Unterlagen übernommen und vom Unterzeichneten erschlossen.
Bückeburg, Dezember 2002
Dr. Martin Fimpel
Literatur: Henning RUBKE: Von der Lateinschule zum
Ratsgymnasium. In:
Bestandsgeschichte: Ratsgymnasium Stadthagen:
Jubiläumsschrift 1983, S. 13-31 - Hans Hermann BÜNTE:
Stadthagens Lateinschule - Stadthagens Ratsgymnasium. In:
Ratsgymnasium Stadthagen, Jahrbuch 1988, S. 11-17.
Verwandte Bestände: L 3 (Neuere Regierungs-Registratur) Ec
und L 4 (Schaumburg-Lippische Landesregierung), Abschnitt
XXV
Bestandsgeschichte: (Schulwesen).
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:33 MESZ