Johann Remboldt, Müller in Roth ("Rott") [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm], bekennt, dass ihm der geheime Rat Johann Jakob Schad und Johann Eberhard Krafft, beide Oberrichter und Verwalter der Kargschen Stiftung in Ulm, die der Stiftung gehörende Mühle in Roth, die Lochmühle genannt wird, zu Erbrecht verliehen haben. Dazu gehören 2,25 Jauchert Äcker und 3 Tagwerk Mahd. Er verpflichtet sich, die Mühle in gutem Zustand zu halten und davon jährlich 3 Pfund Heller, 3 Herbsthühner, 100 Eier und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an der Mühle mit Zustimmung der Herrschaft an geeignete Personen veräußern, wobei der Herrschaft aber ein Vorkaufsrecht zusteht. Bei einem Besitzerwechsel hat der bisherige Inhaber 3 Gulden als Weglöse und der neue Inhaber dieselbe Summe als Handlohn zu entrichten.