Meffert von Brambach und Marsilius von Reiffenberg, Amtleute der Grafen Johann zu Nassau zu Vianden und Eberhard zu Königstein und zu Diez zu Oberhadamar, bekennen, dass sie namens der genannten Grafen einen Leibeigenen in das Saynische entlassen, mit dem Vorbehalt dass in vorkommendem Falle von Saynischer Seite ein gleiches Verfahren eingehalten würde.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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