Hans Jakob von Landau zu Wall, Ritter, als Obmann, Gottfried Werner Freiherr zu Zimmern, Herr zu Wildenstein und Meßkirch, Rudolf von Fridingen, Landkomtur der Ballei Elsass und Burgund, Sebastian von Stöttern, Deutschordenskomtur zu Mainau, und Christoph Graf zu Werdenberg und zum Heiligenberg als Zusätze legen die Streitigkeiten über die Niedergerichte außerhalb des Dorfes Liggersdorf über Strafen und Bußen in den Dörfern und Niedergerichten des Landkomturs zu Mainau gütlich bei. (Erwähnt wird ein früherer Vertrag zwischen den Grafen [von Werdenberg] und dem verstorbenen Wolfgang von Klingenberg, Landkomtur, den Wolf Rytter und Adam von Honburg, Vettern, Hans von Bodman und Georg Stehelin von Stockburg schriftlich verfasst hatten). Der Vertrag regelt folgende Angelegenheiten: 1) Die bärenden Bäume, die im Bezirk des Niedergerichts des Landkomturs zu Immenstaad auf Landstraße und Bauwegen stehen. 2) Verkündigung kaiserlicher oder königlicher Mandate an die Untertanen. 3) Anhängen von Bengeln an die Hunde um Immenstaad. 4) Zweiungen und Aufruhr im Niedergericht des Landkomturs zu Immenstaad. 5) Aufruhr, Empörung und Raisen. 6) Die Landstraßen und der Untergang daselbst. 7) Die 2 Höfe des Landkomturs zu Ruschweiler und zum Burckhof. 8) Äcker in Ruschweiler; auch Streitigkeiten zwischen Hohenfels, Kalkofen, Selgetsweiler und Liggersdorf einerseits und denen von Sentenhart andererseits zwischen denen von Pfrungen, einerseits und denen von Egelreute, Niederweiler und Ruschweiler andererseits über Trieb, Tratt und Eigentum. 9) Die Güter zu Niederweiler. 10) Bruch gelobten Friedens in den Niedergerichten des Landkomturs und Komturs innerhalb und außerhalb des Etters. 11) Injurien und Schmähworte 12) Bestrafung von lebensgefährlicher Verwundung 13) Bestrafung von Gliederbeschädigungen und -verwundungen ("fließende Wunden"). 14) Grenzveränderungen; Missachtung der Flurgrenzen durch Überähren, Übermähen, Überschneiden, Überzäunen. 15) Bestrafung von Freveln, die sich außerhalb von Zwing und Bann, Holz und Feld des Dorfes Liggersdorf abgespielt haben. 16) Vereinbarung einer Einung des Dorfs Immenstaad durch Dorfmeister, 2 Heiligenpfleger und 3 Zusätze. Bestrafung für Übertretungen der Einung. Es werden 2 gleichlautende Ausfertigungen gemacht, für jede Partei eine.