Universitätssekretariat, Hörerlisten (Bestand)
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UAT 51/
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> B Akademische Zentralorgane >> Bc Verwaltungsorgane (Universitätsverwaltung) >> Bc 4 Teilaufgaben und -registraturen >> Bc 4.10 Hörgelder >> Hörgeldeinzug (19.-20. Jh.)
1794-1913
Bestandsbeschreibung: 1. Zur Bestandsstruktur, -geschichte
Die im frühen 19. Jahrhundert eingeführten Hörerlisten oder "Verzeichnisse der Subscribenten" dienten anfänglich zugleich disziplinarischen wie fiskalischen Zwecken: Sie bildeten die Basis für die Errechnung der Kolleggelder, waren aber auch Kontrollinstrumente über den geregelten Studiengang und pünktlichen Vorlesungsbesuch (Siehe dazu A. L. Reyscher, Vollständige Sammlung der württembergischen Gesetze, Bd. 11,3, Tübingen 1843, S. 520-523: "Dekret der K. Ober-Studien-Direktion an den akadem. Senat zu Tübingen, betr. die Einziehung der Collegiengelder, vom 13./28. Sept. 1808" und "Königliche Verordnung, betr. den Besuch der akademischen Vorlesungen zu Tübingen, und die Massregeln gegen die unfleissige Studirende, vom 15. September 1808".). Zunächst von den Professoren häufig noch selbst geführt, gelegentlich auch vom Universitätssekretär ins Reine geschrieben, beließ man sie später in der Form, wie sie sich aus dem Zirkulieren unter den Studierenden jeweils zu Beginn des Semesters ergab.
Die ausgefüllten Listen gingen dann an den Pedellen, dem sowohl das Inkasso der Kolleggelder als auch ihre Auszahlung an die einzelnen Mitglieder des Lehrkörpers oblag. Nachdem diese Aufgabe 1912 der Universitätskasse übertragen worden war, entfielen die Hörerlisten. Sie wurden seit 1913 nicht mehr geführt, sondern durch die Manuale der Quästur ersetzt (siehe UAT 139).
Dem bereits im Mai 1914 archivierten Bestand "Hörerlisten" (UAT 51), nach Dozenten alphabetisch geordnet und mit dem Jahr 1816 beginnend, ging ein ähnlicher, allerdings anders strukturierter Bestand voraus: Von 1808 bis 1816 waren diese Zuhörerverzeichnisse in der Universitätsregistratur zu einer semesterweise abgeschichteten Betreffserie komponiert worden, die erst 1968 auf dem Umweg über das Staatsarchiv Sigmaringen ins Universitätsarchiv Tübingen gelangte. Hier bildete diese Serie unter der Signatur 50a zunächst einen Vorspann zum Bestand 51, wurde dann aber mit diesem vereint.
Einzelne Zuhörerverzeichnisse sind auch im Bestand "Belegnachweise" (UAT 50) vorhanden. Ferner ist auf die Gegenakten des Württembergischen Kultministeriums im Hauptstaatsarchiv Stuttgart (HStASt E 200) hinzuweisen, welche Duplikate der Hörerlisten enthalten. Davon wiederum schließen Kopien in der Tübinger Sammlungsabteilung "Bestandsergänzungen" (UAT S 116) Lücken in der eigenen Überlieferung.
Das Gegenstück zur Hörerliste bildete der Belegbogen, auf dem der einzelne Studierende seine im jeweiligen Semester belegten Lehrveranstaltungen anzugeben hatte. Diese seit dem frühen 19. Jahrhundert bekannten Dokumente sind seit 1829 in der betreffenden Studentenakte (UAT 40-42) abgelegt, finden sich vereinzelt aber auch im Bestand "Belegnachweise" (UAT 50).
Der einzelne Eintrag besteht aus Signatur, Familien- und (soweit bekannt) Vorname, korporationsrechtlicher Stellung und Fakultätszugehörigkeit (beides Abkürzungen) sowie Laufzeit der Akte. Dabei beziehen sich die einfachen Zahlen (z. B. 1822) auf Sommersemester, Doppelzahlen (z. B. 1865/66) auf Wintersemester.
Tübingen, 5. Juni 1978
Volker Schäfer
2. Zur Bearbeitung / Erschließung
Die Signaturen der Hörerlisten samt der Laufzeit der Akten, jedoch nicht die korporationsrechtliche Stellung, waren 1998/99 in die entsprechenden Einträge der Personengeneraldatei des Universitätsarchivs als Archivaliennachweise übernommen worden. Aus dieser Datei wurde im November 2015 ein alphabetisch sortiertes Repertorium erzeugt, welches jedoch nunmehr statt Angaben zur Stellung die Lebensdaten (soweit bekannt) nachweist.
Im März 2020 wurde der Bestand 51 von TUSTEP („Tübinger System von Textverarbeitungs-Programmen“) nach der Archivverwaltungssoftware ACTApro konvertiert. Der Bestand enthält insgesamt 762 Verzeichnungseinheiten im Umfang von 7,50 lfm.
Tübingen, 25. November 2015 / 20. März 2020
Irmela Bauer-Klöden / Anastasia Antipova
Die im frühen 19. Jahrhundert eingeführten Hörerlisten oder "Verzeichnisse der Subscribenten" dienten anfänglich zugleich disziplinarischen wie fiskalischen Zwecken: Sie bildeten die Basis für die Errechnung der Kolleggelder, waren aber auch Kontrollinstrumente über den geregelten Studiengang und pünktlichen Vorlesungsbesuch (Siehe dazu A. L. Reyscher, Vollständige Sammlung der württembergischen Gesetze, Bd. 11,3, Tübingen 1843, S. 520-523: "Dekret der K. Ober-Studien-Direktion an den akadem. Senat zu Tübingen, betr. die Einziehung der Collegiengelder, vom 13./28. Sept. 1808" und "Königliche Verordnung, betr. den Besuch der akademischen Vorlesungen zu Tübingen, und die Massregeln gegen die unfleissige Studirende, vom 15. September 1808".). Zunächst von den Professoren häufig noch selbst geführt, gelegentlich auch vom Universitätssekretär ins Reine geschrieben, beließ man sie später in der Form, wie sie sich aus dem Zirkulieren unter den Studierenden jeweils zu Beginn des Semesters ergab.
Die ausgefüllten Listen gingen dann an den Pedellen, dem sowohl das Inkasso der Kolleggelder als auch ihre Auszahlung an die einzelnen Mitglieder des Lehrkörpers oblag. Nachdem diese Aufgabe 1912 der Universitätskasse übertragen worden war, entfielen die Hörerlisten. Sie wurden seit 1913 nicht mehr geführt, sondern durch die Manuale der Quästur ersetzt (siehe UAT 139).
Dem bereits im Mai 1914 archivierten Bestand "Hörerlisten" (UAT 51), nach Dozenten alphabetisch geordnet und mit dem Jahr 1816 beginnend, ging ein ähnlicher, allerdings anders strukturierter Bestand voraus: Von 1808 bis 1816 waren diese Zuhörerverzeichnisse in der Universitätsregistratur zu einer semesterweise abgeschichteten Betreffserie komponiert worden, die erst 1968 auf dem Umweg über das Staatsarchiv Sigmaringen ins Universitätsarchiv Tübingen gelangte. Hier bildete diese Serie unter der Signatur 50a zunächst einen Vorspann zum Bestand 51, wurde dann aber mit diesem vereint.
Einzelne Zuhörerverzeichnisse sind auch im Bestand "Belegnachweise" (UAT 50) vorhanden. Ferner ist auf die Gegenakten des Württembergischen Kultministeriums im Hauptstaatsarchiv Stuttgart (HStASt E 200) hinzuweisen, welche Duplikate der Hörerlisten enthalten. Davon wiederum schließen Kopien in der Tübinger Sammlungsabteilung "Bestandsergänzungen" (UAT S 116) Lücken in der eigenen Überlieferung.
Das Gegenstück zur Hörerliste bildete der Belegbogen, auf dem der einzelne Studierende seine im jeweiligen Semester belegten Lehrveranstaltungen anzugeben hatte. Diese seit dem frühen 19. Jahrhundert bekannten Dokumente sind seit 1829 in der betreffenden Studentenakte (UAT 40-42) abgelegt, finden sich vereinzelt aber auch im Bestand "Belegnachweise" (UAT 50).
Der einzelne Eintrag besteht aus Signatur, Familien- und (soweit bekannt) Vorname, korporationsrechtlicher Stellung und Fakultätszugehörigkeit (beides Abkürzungen) sowie Laufzeit der Akte. Dabei beziehen sich die einfachen Zahlen (z. B. 1822) auf Sommersemester, Doppelzahlen (z. B. 1865/66) auf Wintersemester.
Tübingen, 5. Juni 1978
Volker Schäfer
2. Zur Bearbeitung / Erschließung
Die Signaturen der Hörerlisten samt der Laufzeit der Akten, jedoch nicht die korporationsrechtliche Stellung, waren 1998/99 in die entsprechenden Einträge der Personengeneraldatei des Universitätsarchivs als Archivaliennachweise übernommen worden. Aus dieser Datei wurde im November 2015 ein alphabetisch sortiertes Repertorium erzeugt, welches jedoch nunmehr statt Angaben zur Stellung die Lebensdaten (soweit bekannt) nachweist.
Im März 2020 wurde der Bestand 51 von TUSTEP („Tübinger System von Textverarbeitungs-Programmen“) nach der Archivverwaltungssoftware ACTApro konvertiert. Der Bestand enthält insgesamt 762 Verzeichnungseinheiten im Umfang von 7,50 lfm.
Tübingen, 25. November 2015 / 20. März 2020
Irmela Bauer-Klöden / Anastasia Antipova
7,50 lfm
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:03 MEZ
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