Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind die Ulmer Bürgerin Anna Elisabeth Rabausch, Witwe des Bortenmachers Marsilius Heinrich Renz, als Braut und der Bortenmacher Johann Guthermann als Bräutigam erschienen. Begleitet werden sie von dem geheimen Sekretär Theodor August Rabausch und dem Ungelter Johann Martin Rabausch als Pfleger der Braut und ihrer Tochter aus erster Ehe Maria Benigna sowie von Georg Ludwig Guthermann als Vater und Beistand des Bräutigams. Sie haben dem Rat einen zwischen den Brautleuten geschlossenen Ehevertrag vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Tochter der Braut noch minderjährig ist und damit der Pflegschaft des Rats untersteht. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und darin eine ausreichende Versorgung für die Tochter der Braut vorgesehen ist. Er kann daher unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.