Straßburg, im Böcklinschen Haus in der Zimmerleutgassen Vor Johann Christoph Schöll, Notar und Bürger zu Straßburg, gebürtig aus Wangen im Cronthal, und den unten genannten Zeugen erklärt Johann Ernst Böckel, gewesener königlich französischer Commendant, seine Verlassenschaft ordnen zu wollen. Er bestimmt daher in Codizillsweise Dass er ein christliches Begräbnis erhalten soll. Den beiden Töchtern seines +Bruders Wolf Heinrich Böcklin von Böcklinsau, Katharina Maria und Charlotte Luise, vermacht er als Praelegat ½ Haus, Hof, Hofstatt, Scheuer, Stall und Garten zu Bischheim, dessen andere Hälfte sie von ihrem Vater geerbt haben, dazu die Nebenbehausung, ½ Baumgarten, sämtlichen Hausrat, der sich zur Zeit seines Todes in genanntem Haus befinden wird, alle Güter im Bann von Bischheim und die Hälfte aller auf Bischheim angelegten Kapitalien. Außer dem Praelegat sollen die Schwestern die ihnen zustehenden Erbteile ohne Abzüge erhalten.