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Klage (vor dem Ratsgericht) des Johann Mumme ./. Henrich Semmel, btr. Erbberechtigung und Kauf eines Kamps.
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Enthält: Es geht um den Siebskamp (Sibbenskamp) außerhalb Neubrückentor, der das Erbe des in Ungarn + Wennemar Semmel d. J. gewesen ist (Sohn der + Eheleute Johann und Christine Semmel). Mumme hat den Kamp angeblich für 600 Taler gekauft. Ansprüche erheben auch die Erbgenahmen Scholbroch, die Witwe Hermann Kösters, Henrich Schmitjohann und die Vormünder der Kinder Johann Mummes aus 1. Ehe. Anwälte: Albrecht von Gülich, Conrad v.d. Wieck (beide für Mumme), Lambrecht zum Dale, Johann Straman.