Ursula Aschbeck zu Aschbach im Gericht Neumarkt und weitere namentlich genannte Mitglieder der Staudacher Erbengemeinschaft bestätigen dem Kloster St. Veit als nächste Blutsverwandte nach dem Tod ihres Bruders, Vetters und Schwagers Hans Müllner zu Bubing (Puebing) und seiner Ehefrau Margreth, ihrer Schwester und Mume, keinerlei Rechte an der Mühle zu Bubing zu haben, da kein Stiftbrief vorliegt, sie ihre Besitzrechte an der Mühle nicht beweisen können und der Abt daher nicht bereit ist, ihnen Freistift zu gewähren. Die hinterlassene Fahrnis, die durch den Neumarkter Gerichtschreiber Sebald Weiss in Anwesenheit von Zeugen inventarisiert wurde, verkaufen sie dem Kloster;. S: Wilhelm von Löffelholz zu Kollberg, Pfleger zu Neumarkt

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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