Papst Johannes XXIII. schreibt den Domdekanen zu Eichstätt und Bamberg sowie dem Domkantor zu Würzburg: Abt und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg haben an der päpstlichen Kurie klageweise vorgebracht, dass ihre Besitzungen, Einkünfte und Gerechtsame von geistlichen und weltlichen Machthabern geschädigt und beeinträchtigt werden. Der Papst bestellt daher die Empfänger zu Richtern und Konservatoren des Klosters und erteilt ihnen die Vollmacht, gegen alle, die das Kloster an seinen Besitzungen und Rechten schädigen, gerichtlich vorzugehen und über sie Kirchenstrafen zu verhängen. Datum Bononie viii idus februarii pontificatus nostri anno primo. Aussteller: Papst Johannes XXIII. Empfänger: Domdekane zu Eichstätt und Bamberg sowie Domkantor zu Würzburg

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Staatsarchiv Würzburg
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