Vertrag zwischen Graf Johann zu Wertheim und den Bevollmächtigten des Stifts zu Aschaffenburg, nämlich Steffan Anhalt, Dechant, dem Kanoniker Adam Hilteprant, Doctor, und Johann Reitzman, Vikar. Danach setzt der Graf dem Stift eine mit 400 fl. Hauptgeld ablösbare jährlich auf Bartholomäustag fällige Gült von 20 fl. aus, worüber er ihm eine mit seinem und der Stadt Wertheim Siegel bekräftigte Verschreibung nach dem Vorbild seiner Verschreibung über 35 fl. ausstellen wird. Dagegen wird das Stift dem Grafen am nächsten Bartholomäustag urkundlich seine Gerichtshoheit und Güter zu Kirschfurt verkaufen und alle darauf bezüglichen Urkunden ausliefern.