Zwischen den (in der Urkunde einzeln genannten) fürstlich Ellwangenschen, württembergisch Lorchschen, Adelmannschen, Horkheimschen und Gmündschen Untertanen zu Göggingen wird ein bisher gemeinsam besessener Wald, "das gemein Than" benannt, mit Bewilligung der vier Herrschaften aufgeteilt.