Ritter Friedrich von Hüls, welchem die vorgenannten Vertreter des Konvents St. Caecilien zu Hüls eine vor Priester Kanoniker Thomas von Wankum bei St. Kunibert zu Köln aufgenommene Darlehnssumme von 300 Gulden, wofür sie in der Ersteren Interesse eine Erbente von 15 Gulden verschreiben, ausgezahlt haben, gelobt dem Konvent Schadloshaltung unter Übertragung zugleich der Jahresrente und Gülten an dem Bolten und upper Goetengut (nämlich von 5 Paar Malter Korn halb Roggen und Hafer, 9 Malter Roggen, 2 Malter Hafer) und des halben Einkommen von 7 Morgen Ackerland beim Gantengut, welche vom Aufsitzer, vorbehaltlich des etwaigen Jahresüberschusses für den Herrn, forthin an das Kloster zu entrichten sind. Mit Siegeln des Ausstellers, dessen Bruders Heinrich und den Schöffen zu Kempen ab.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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