Graf Christoph von Stolberg, Dompropst zu Halberstadt, urkundet, dass ihm Graf Philipp von Eberstadt 500 Taler auf sein Personat zu Hedersorf, wovon jährlich 100 fl. bezieht, geliehen hat. Diese 100 fl. soll Eberstein so lange einnehmen, bis die Schuld samt Zinsen abgetragen ist.