Das Kapitel quittiert dem Domherrn Alexander von Holle 90 rheinische Gulden, die sein verstorbener Dekan Johannes Bremer dem Kapitel aus seinem Hof beim Neuen Tor verschrieben hatte, und sichert sich das Vorkaufsrecht an dem Hof. Ausführung auf Pergament; ein anhängendes Siegel verloren, etwas stockfleckig Druck: Urkundenbuch St. Andreas Verden, Nr. 171