Die preußische Mädchenschulreform
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B Rep. 235-03 Nr. 24
B Rep. 235-03 Nr. 24/1-30
B Rep. 235-03 Allgemeiner Deutscher Lehrerinnen-Verein (ADLV)
B Rep. 235-03 Allgemeiner Deutscher Lehrerinnen-Verein (ADLV) >> 02. Sachakten >> 02.06. Höhere Mädchenschule, Preußische Mädchenschulreform
1908 - 1910
Enthält u.a.: Zeitungsausschnitte.- Helene Lange, Die Neuordnung des Mädchenschulwesens in Preußen, in: Internationale Wochenschrift für Wissenschaft Kunst und Technik, hrsg. Paul Hinneberg, 2. Jg., Nr. 40, 03.10.1908, Sonder-Abdruck (24/1).- Gertrud Bäumer, Zwei Frauenkongresse, in: Die Frau, 16. Jg., 1908, Heft 2, S. 65-72 (24/3).- Versammlung der preußischen Zweigvereine des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins zu Berlin am 3. und 4. Oktober 1908, Angenommene Resolutionen, 4 S. (24/4).- Gertrud Bäumer, Die preußische Mädchenschulreform, in: Frankfurter Zeitung und Handelsblatt, 53. Jg., Nr. 297, 25.10.1908 (24/5).- Neuordnung des höheren Mädchenschulwesens in Preußen, Denkschrift der preußischen Zweigvereine des ADLV, auf Grund der Beschlüsse der Versammlung vom 3. und 4. Oktober 1908 zu Berlin, Berlin 1908, 23 S. (24/6).- Marie Martin, Zeit- und Streitfragen über die Mädchenbildungsreform, Sonderabdruck aus: Frauenbildung, 7. Jg., S. 491-500 (24/7).- Paul Ziertmann, Die gemeinsame Erziehung von Knaben und Mädchen in Deutschland und in Amerika, Sonderabdruck aus Nr. 9 des Pädagogischen Archivs, 51. Jg., Leipzig 1909, 34 S. (24/8).- Helene Lange, Der vierte Weg zur Universität, Berlin 1909. Separatabdruck aus: Die Frau, 17. Jg., 1909/10, Heft 3, 12 S. (24/9).- 8. Flugblatt des ADLV: Warum ist die Zulassung der Mädchen zu den höheren Knabenschulen wünschenswert? 4 S. (24/11).- Gertrud Bäumer, Eine reformierte Mädchenschulreform. MIt einem Anhang vom "beleidigten Mannesgefühl". Separatabdruck aus: Die Frau, 17. Jg., 1910, Heft 4, 8 S. (24/16).- Petition des Dresdner Lehrerinnenvereins, Sektion für höhere Schulen u.a. an die Hohe Ständeversammlung des Königreichs Sachsen betreffend Entwurf eines Gesetzes über das höhere Mädchenbildungswesen, Dresden, 08.01.1910, 6 S. (24/17).- Deutscher Verein für das höhere Mädchenschulwesen. Sitzung des Engeren Ausschusses zu Hannover am 4. und 5. Januar 1910. Sonderabdruck aus: Frauenbildung, 9. Jg., Heft 2, 12 S. (24/19).- Zentralverband zur Durchführung der Mädchenschulreform. Zur Frage der weiblichen Leitung. Sonderabdruck aus: Die Lehrerin in Schule und Haus, 4 S. (24/20).- Paul Ziertmann, Über die Zulassung von Mädchen zu höheren Knabenschulen in einigen außerpreußischen Bundesstaaten, Sonderabdruck aus: Frauenbildung, 8. Jg., Heft 10/11, 31 S. (24/21).- Ders., Die badischen Oberlehrer und der gemeinsame Unterricht, Sonderabdruck aus: Frauenbildung, 9. Jg., Heft 3, 16 S. (24/23).- Petition um Zulassung der Mädchen zu den höheren Knabenschule, gerichtet an das Hohe Haus der Abgeordneten, mit Unterschriftenliste, blanko, Sammlung bis zum 01.12.1910 (24/24).- Erster Jahresbericht der Königlichen Augusta-Schule in Berlin für das Schuljahr 1909 bis 1910, Berlin 1910, 24 S., mit Chronik der Schule ab S. 14ff. (24/27).
Archivale
Microfilm/-fiche: MF-Nr. 1640-1642
Bemerkungen: Mehrfachdigitalisierungen von 24/3, 24/6-9, 24/11, 24/21 und 24/23.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
10.05.0001, 00:35 MEZ
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