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Die Gf. Hartmann von Brandenburg und Otto von Neuhausen bekunden, daß sie nach Auflassung der Güter in Sulmingen durch Heinrich gen. Hartmann von Sulmingen, der sie mit Zubehör ("zu wasen und zu zwi" und "ehaft") der Äbtissin Irmengard und dem Kv. zu H. für 50 Mark Silber verkauft hat, diese Güter dem Kl. eignen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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