Vor dem Straßburger Hofgericht bekennt Hermann gen. Merckelin Hermann zu Ottersweier, dass er von Haus, Hof und genannten Gütern zu Ottersweier der Johanniter-Kommende zum Grünenwörth zu Straßburg eine jährliche Gült von 2 Kapaunen und 2 Hühnern sowie den Todfall schuldet.