Gertrud zur Erne bekennt, dem St. Lambertskapitel zu Düsseldorf ein halbes Malter Roggen als Erbrente aus 3 Morgen Land, wovon 2 zum Hofe Holthausen gehört haben und jetzt mit dem dritten zu ihrem Hofe Stockum gehören und zwischen diesem und dem Hofe Winkelhausen gelegen sind, zu verschulden. Mit den Siegeln Hermanns von Seyldunkm Schultheißen von Angermund, Ritter Rabodo von Loyfen und des Knappen Bernard von Brueghe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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