Jakob Graf zu Tengen und seine armen Leute daselbst einerseits und Heinrich von Randegg, Ritter, und dessen armen Leute von Aitlingen andererseits legen ihre Streitigkeiten über Gericht, Zwing, Bann, Wun, Weide, Trieb und Tratt bei und lassen durch Schiedsleute die Marken festlegen. Flurnamen: In der Buckh, gegen Rickhenaw, Haag, Kohlholz, Hagenholz. Genannte Personen: Konrad Mayer von Riedöschingen, Spolt von Geisingen, Heinrich von Randegg, Klawin Mobaldt, Lorenz Mayer. Wenn eine Partei die andere durch Rosse und anderes Vieh geschädigt hat, darf die geschädigte Partei das Vieh bis zur Vergütung des Schadens pfänden. Alle Kundschaftsbriefe der beiden Parteien sollen den Schiedsleuten vorgezeigt werden; die gegenseitigen Streitigkeiten sollen beigelegt sein. Es folgen Angaben über das Blutgericht, das Fürstenberg zu Tengen laut Urk. von 1478, besiegelt von dem edlen und festen Heinrich von Allmendshofen, hat; über Hochgericht oder Galgen bei Tengen sowie über Forst- und Geleitsgrenzen der Grafschaft Fürstenberg.
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Jakob Graf zu Tengen und seine armen Leute daselbst einerseits und Heinrich von Randegg, Ritter, und dessen armen Leute von Aitlingen andererseits legen ihre Streitigkeiten über Gericht, Zwing, Bann, Wun, Weide, Trieb und Tratt bei und lassen durch Schiedsleute die Marken festlegen. Flurnamen: In der Buckh, gegen Rickhenaw, Haag, Kohlholz, Hagenholz. Genannte Personen: Konrad Mayer von Riedöschingen, Spolt von Geisingen, Heinrich von Randegg, Klawin Mobaldt, Lorenz Mayer. Wenn eine Partei die andere durch Rosse und anderes Vieh geschädigt hat, darf die geschädigte Partei das Vieh bis zur Vergütung des Schadens pfänden. Alle Kundschaftsbriefe der beiden Parteien sollen den Schiedsleuten vorgezeigt werden; die gegenseitigen Streitigkeiten sollen beigelegt sein. Es folgen Angaben über das Blutgericht, das Fürstenberg zu Tengen laut Urk. von 1478, besiegelt von dem edlen und festen Heinrich von Allmendshofen, hat; über Hochgericht oder Galgen bei Tengen sowie über Forst- und Geleitsgrenzen der Grafschaft Fürstenberg.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 160 T 2 Nr. 2
Repert. XII, Rubr. A Nr. 78 Fasz. I
Kasten B, Fach 54
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 160 T 2 Deutschordensherrschaft Hohenfels: Urkunden
Deutschordensherrschaft Hohenfels: Urkunden >> Titelaufnahmen
1491 April 26 (Di n. Jubilate)
Deutschordensherrschaft Hohenfels
Urkunden
Aussteller: Randegg, Heinrich von, Ritter; Tengen, Jakob Graf von
Siegler: Schellenberg, Konrad von, Ritter, Tädingsmann (SA); Zollin, Heinrich, Schaffhausen (SA); Buchser, Thoma, Thayngen (SA); Meßmer, Konrad, Schlatt (SA); Scherrer, Konrad, Hüfingen (SA)
Überlieferungsart: Abschrift
Siegler: Schellenberg, Konrad von, Ritter, Tädingsmann (SA); Zollin, Heinrich, Schaffhausen (SA); Buchser, Thoma, Thayngen (SA); Meßmer, Konrad, Schlatt (SA); Scherrer, Konrad, Hüfingen (SA)
Überlieferungsart: Abschrift
Allmendshofen, Heinrich von
Buchser, Thoma, Thayngen
Mayer, Konrad, Riedöschingen
Mayer, Lorenz
Meßmer, Konrad, Schlatt
Mobaldt, Klawin
Randegg, Heinrich von, Ritter
Schellenberg, von; Konrad
Scherrer, Konrad, Hüfingen
Spolt, Geisingen
Tengen, Grafen von; Jakob
Zollin, Heinrich, Schaffhausen
Aitlingen, abgeg. bei Riedöschingen, Blumberg VS
Fürstenberg; Grafschaft und Fürstentum
Geisingen TUT
Hüfingen VS
Riedöschingen, Blumberg VS
Schaffhausen [CH]
Schlatt am Randen, Hilzingen KN
Tengen KN
Thayngen [CH]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:49 MESZ
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