"Uncost so auff das boß weib ganngenn" (Zahlungen an die Nachrichter von Heilbronn und Mergentheim, Gerichtskosten zu Erlenbach und Neckarsulm, Gefängniskosten usw.), o.D.(um 1520); Neckarsulmer Herbstanstalt (Ordnung betr. Reihenfolge der Weinslese), 3. Okt. 1707; Klage verschiedener Bürger zu Neckarsulm gegen die Stadt wegen der Erwerbung und Aufteilung des alten Neckarbetts (puncto aquisitionis et divisionis alvei derelicti) bei den Stöckwiesen, 1761-1762