Siegmundt Haller vom Hallerstein verpflichtet sich gegenüber dem Rat der Stadt Nürnberg in das neue Kämmerlein mit Feuerrecht, welches ihm der Rat in seinem Schloss zu Grumsperg einzurichten gestattet hat, keine Beständner oder Zinsleute einzunehmen, sondern dasselbe als Kinderstube und für kranke Ehehalten zu benutzen.

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Staatsarchiv Nürnberg
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