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Acta criminalia (Kriminalakten) (Bestand)
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Stadtarchiv Münster (Archivtektonik) >> Archive der Stadt Münster >> Archive der fürstbischöflichen Zeit >> Gerichtsarchiv
[1512-01-01/1754-12-31]
Laufzeit: 1522-1754 Inhalt: Die Stadt beanspruchte die volle Gerichtshoheit. Aufgegriffene Missetäter wurden vom Rat gefangengesetzt und im Beisein der Richtherren peinlich verhört. Bei nicht todeswürdigen Verbrechen erfolgten Urteil und Strafvollzug durch den Rat. Bei fälliger Todesstrafe wurde nach dem Verhör der Stadtrichter zugezogen, doch oblag dem Rat Verurteilung oder Begnadigung. Hinrichtungen wurden vom städtischen Scharfrichter vorgenommen, Mörder und Totschläger meist mit dem Schwert enthauptet, Münzverbrecher verbrannt, andere Übeltäter nach Bestrafung der Stadt verwiesen. Als Hexen verfolgte Frauen wurden wegen Zauberei dem Feuertod überantwortet. Hauptdelikte waren: Diebstahl, Körperverletzung, Mord, Ehebruch, Falschmünzerei, Hexerei und Zauberei. Kriminalprotokolle (1602-1646) (6); "Acta criminalia" (1522-1754) (284); Namenverzeichnis der aus der Stadt ausgewiesenen oder entwichenen Übeltäter (1590-1607). Umfang: 286 Einheiten (31 Kartons), Findbuch Kriminalakten (erstellt nach Findbuch von Josef Ketteler); Namenkartei "Gerichtsarchiv", Zitierung: StdAMs, Gerichtsarchiv, Acta criminalia Literatur: - Alfing, Sabine, Hexenjagd und Zaubereiprozesse in Münster. Vom Umgang mit Sündenböcken in den Krisenzeiten des 16. und 17. Jahrhunderts, Münster 1991. - Brüggemann, Hiltrud, Die Hexenprozesse in Münster, Examensarbeit, Münster 1982. - Gimpel, Klaus, Nachrichten über die Henker (Büttel, Scharfrichter) in Münster, in: Westfälische Zeitschrift, Bd. 141, 1991, S. 151-168. - Humborg, Ludwig, Die Hexenprozesse in der Stadt Münster. Ein Beitrag zur Kulturgeschichte Münsters (Münstersche Beiträge zur Geschichtsforschung, Bd. 43), Münster 1914. - Offenberg, H[einrich], Bilder und Skizzen aus Münsters Vergangenheit, Münster 1898. https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:6:1-174758 - Schedensack, Christine, Gesellschaftliche Konventionen und individuelle Lebensführung, in: Sabine Alfing und Christine Schedensack, Frauenalltag im frühneuzeitlichen Münster (Münsterische Studien zur Frauen- und Geschlechtergeschichte, Bd. 1), Bielefeld 1994, S. 188-277. - Thier, Bernd, Vom Kerker zum Zuchthaus. Orte des Strafvollzugs in Münster vom Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert. In: Denkmalpflege in Westfalen-Lippe 2.15, S. 60-74. T. Haug, Städtische Verwaltung und Justiz in der Frühen Neuzeit. Münster 2022, S. 25-32.
Vorwort: Das Findbuch Kriminalakten, die "causae criminales" der Stadt Münster, hat Josef Ketteler in den 1920er Jahren angelegt. Es wurden später einige wenige Ergänzungen hinzugefügt. Zu den Kriminalakten sind die Ratsprotokolle heranzuziehen.
Hauptdelikte waren: Diebstahl, Körperverletzung, Mord, Ehebruch, Falschmünzerei, Hexerei und Zauberei. Neben diesen Straftaten wurden Fahrlässigkeiten verhandelt, die eine eingehende Untersuchung erforderten. Umfangreiche Vernehmungen von Zeugen und Sachverständigen ergeben Aufschluss über Familienzugehörigkeit, Alter und Beruf.
Nr. 78, Nr. 117, Nr. 167, Nr. 223, Nr. 230, Nr. 238 Nr. 264 und Nr. 276 sind nicht (oder nicht mehr) belegt.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.