Hartmut genannt Peuwer und seine Tochter Fye sowie Fye, Witwe des Conze Peuwer, und Henne, Hartmut, Henze, Kunigunde, Katharina und Kuse, Kinder der vorgenannten Fye, verkaufen Herrn Johann von Attendorn, Kanoniker und Kustos ('custer') zu Dietkirchen, dessen Erben oder dem, der mit dessen Willen Inhaber dieser Urkunde ist, für 16 schwere Gulden, die dieser ihnen bezahlt hat, 1 Malter erblicher Korngülte, die sie jährlich auf eigene Kosten und Gefahr auf dessen Haus zu Dietkirchen zwischen dem 15. August und 8. September trocken und gut entrichten sollen. Sie setzen dafür zu Unterpfand ihre Weingärten von 5 Vierteln, zu Dehrn oberhalb des Borns gelegen. Sie haben dem Käufer Gülte und Unterpfand mit Halm und Mund aufgetragen, wie in der Grafschaft Diez rechtsüblich. - Siegel des Junkers Dietrich, Herrn von Runkel.
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Hartmut genannt Peuwer und seine Tochter Fye sowie Fye, Witwe des Conze Peuwer, und Henne, Hartmut, Henze, Kunigunde, Katharina und Kuse, Kinder der vorgenannten Fye, verkaufen Herrn Johann von Attendorn, Kanoniker und Kustos ('custer') zu Dietkirchen, dessen Erben oder dem, der mit dessen Willen Inhaber dieser Urkunde ist, für 16 schwere Gulden, die dieser ihnen bezahlt hat, 1 Malter erblicher Korngülte, die sie jährlich auf eigene Kosten und Gefahr auf dessen Haus zu Dietkirchen zwischen dem 15. August und 8. September trocken und gut entrichten sollen. Sie setzen dafür zu Unterpfand ihre Weingärten von 5 Vierteln, zu Dehrn oberhalb des Borns gelegen. Sie haben dem Käufer Gülte und Unterpfand mit Halm und Mund aufgetragen, wie in der Grafschaft Diez rechtsüblich. - Siegel des Junkers Dietrich, Herrn von Runkel.
19, U 62
19 Stift Dietkirchen, St. Lubentius, Chorherren
Stift Dietkirchen, St. Lubentius, Chorherren >> Urkunden >> sonstige Urkunden >> 1351-1375
1372 Januar 19
Ausfertigung, Pergament W 1098 I Nr. 30 mit dem Wappensiegel des Herrn von Runkel. - Rückvermerk: 1. (14. Jh.): 'Littera Bowerz de maldro siliginis'. 2. (15. Jh.): 'Littera Peuers'. Rückvermerk des 17. Jh. und Rückvermerk (18. Jh.) des Limburger Stiftsdekans Corden. - Kopie, Papier (18. Jh.) von Corden W 19,62. - - Regest (nach der Ausfertigung): Menzel 161 Nr. 27
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. 1371 juxta stylum Trevirensem, crastino beate Prisce virginis
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Herr Johann von Elz ('Else'), Vikar zu Dietkirchen, Gebrüder Wygil und Tyle Steycz von Steeden, Hartman Berwert von Dehrn, Werner Brun, Henze Wamseil und viele andere, die Weinkauf und Zeugnis ('urkunde') getrunken haben
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Herr Johann von Elz ('Else'), Vikar zu Dietkirchen, Gebrüder Wygil und Tyle Steycz von Steeden, Hartman Berwert von Dehrn, Werner Brun, Henze Wamseil und viele andere, die Weinkauf und Zeugnis ('urkunde') getrunken haben
Struck, St. Lubentiusstift Dietkirchen, Nr. 105
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:10 MESZ
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