Ernst, Kurfürst von Sachsen, und Albrecht, Herzog von Sachsen, schließen einen Vertrag mit wassernötig gewordenen Teil des Geisingberges (Bergs zum Geusing) wegen einer durch die Erstgenannten von Hans von Staufenberg (Hanns von Stauffenberg) aufführen zu lassenden Kunst, die Gewerken unter näher beschriebenen Bedingungen übernehmen und unterhalten sollen.- Genannte Gewerke zu Geisingberg: Baltzck von Bernstein, Erbherr des Geisingberges; Nikolaus (Nickell) Monhaupt, Vogt zu Freiberg; Lukas Schönberg (Lucas Schonberg), Peter Osann und Hans Kolbing, Bürger zu Freiberg; Thomas Behem von Brüx [heute Most, Tschechien]; Lorenz (Lorecz) Fischer, Siegmund (Sigmunt) Wergksdorf, Hans (Hanns) Gemsels und Hans (Hanns) Swedeler von Graupen [heute Krupka, Tschechien].

Vollständigen Titel anzeigen
Sächsisches Staatsarchiv
Objekt beim Datenpartner
Loading...