Anspruch auf Restzahlung von 505 Talern für 120 Feuerrohre, die der Kläger am 2. Oktober 1572 in Zwolle (Niederlande, Provinz Overijssel) für 520 Taler verkauft und nach Kampen (Niederlande, Provinz Overijssel) geliefert hatte. Zwei Jahre später in Bremen zahlte der Beklagte 40 Taler, von denen 25 als Aufwandsentschädigung für Kannenberg, der deshalb von Kassel nach Bremen gereist war, und nur 15 als Schuldentilgung gedacht waren. Kannenberg hatte angeblich sein gesamtes Heiratsgeld in das Geschäft gesteckt. Der Beklagte gibt an, im Jahr 1572 Statthalter und Gouverneur der Grafschaft Zutphen und von Overijssel gewesen zu sein. Das Geld für die Waffen habe von „der gemeiner Landschaft“ eingesammelt werden sollen, weshalb er nicht persönlich haftbar zu machen sei. Das RKG verurteilte den Beklagten am 29. März 1587 zur Zahlung des gesamten Betrages nebst Zinsen und Kosten. In der Folge stritten die Erben um die Urteilsvollstreckung. Wegen Nichtbefolgung des Urteils wurde die Witwe des Beklagten 1597 aller ihrer Regalien, Privilegien und Freiheiten entsetzt, worauf der Herzog von Jülich, Kleve und Berg 1602 mit der Exekution beauftragt wurde, die er jedoch erst 1604 ausführen ließ.
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Anspruch auf Restzahlung von 505 Talern für 120 Feuerrohre, die der Kläger am 2. Oktober 1572 in Zwolle (Niederlande, Provinz Overijssel) für 520 Taler verkauft und nach Kampen (Niederlande, Provinz Overijssel) geliefert hatte. Zwei Jahre später in Bremen zahlte der Beklagte 40 Taler, von denen 25 als Aufwandsentschädigung für Kannenberg, der deshalb von Kassel nach Bremen gereist war, und nur 15 als Schuldentilgung gedacht waren. Kannenberg hatte angeblich sein gesamtes Heiratsgeld in das Geschäft gesteckt. Der Beklagte gibt an, im Jahr 1572 Statthalter und Gouverneur der Grafschaft Zutphen und von Overijssel gewesen zu sein. Das Geld für die Waffen habe von „der gemeiner Landschaft“ eingesammelt werden sollen, weshalb er nicht persönlich haftbar zu machen sei. Das RKG verurteilte den Beklagten am 29. März 1587 zur Zahlung des gesamten Betrages nebst Zinsen und Kosten. In der Folge stritten die Erben um die Urteilsvollstreckung. Wegen Nichtbefolgung des Urteils wurde die Witwe des Beklagten 1597 aller ihrer Regalien, Privilegien und Freiheiten entsetzt, worauf der Herzog von Jülich, Kleve und Berg 1602 mit der Exekution beauftragt wurde, die er jedoch erst 1604 ausführen ließ.
AA 0627, 3031 - K 74a/263
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 2. Buchstabe K
1578 - 1616 (1310 - 1617)
Enthaeltvermerke: Kläger: Andreas (Endris) Kannenberg, Kassel, ab 1597 der kaiserliche Fiskal (Dr. Johann Vest) als Interessent Beklagter: Wilhelm Graf van Bergh, nach seinem Tod (1586) seine Witwe Maria geb. von Nassau und seine Kinder Hermann, Friedrich, Jost, Adam, Adolph, Ludwig, Heinrich, Wilhelma, Juliane, Elisabeth und Charlotte Prokuratoren (Kl.): Dr. Sebastian Linck 1579 - Dr. Leonhard Wolff 1585 - Dr. Johann Pistorius 1607 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Jakob Kremer 1579 - Dr. Andreas Pfeffer 1602 Prozeßart: Citationis Instanzen: RKG 1578 - 1616 (1310 - 1617) Beweismittel: RKG - Urteil vom 29. März 1587 (5, Q 68). RKG - Urteil vom 4. Feb. 1597 (9 und Q 29). Auszüge aus dem Lehenbuch des Fürstentums Geldern und der Grafschaft Zutphen über die Münzgerechtigkeit der Grafen van Bergh seit 1440 (Q 7). Privilegium de non evocando Kaiser Heinrichs VII. für den Grafen Reinald von Geldern 5. Sept. 1310 (Q 8, Q 58; RI 301) und Bestätigung durch Karl V. 22. April 1544 (Q 9, Q 58). Rekognitionsschein (Lieferschein) des Wilhelm van Bergh über 120 Rohre 20. Feb. 1574 (Q 11). Rechtshilfeersuchen des Statthalters und der Räte zu Kassel für Kannenberg an Bürgermeister und Rat der Stadt Bremen 9. Jan. 1574 (Q 12). Schreiben des Beklagten an den Landgrafen Wilhelm von Hessen 20. Feb. 1574 (Q 13). Designatio expensarum (Q 50, Q 64). Vertrag zwischen Herzog Wilhelm von Jülich, dem Grafen Wilhelm van Bergh und dem Grafen Hermann von Neuenahr 12. Nov. 1565, Kopie aus dem klevischen Archiv (Q 55). Beschreibung: 7 cm, 272 Bl., lose; Q 1 - 72 außer 45* und 56*, Q 18 und 43 fehlen, 7 Beilagen. Lit.: J. A. P. van Schilfgaarde, Het archief van het Huis Bergh. Inleiding, Nijmegen 1932, S. 50f.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:35 MESZ