Der Konstanzer Domkustos Dr. Heinrich Neithardt war von dem Bischof von Forlì [Italien] und päpstlichen Legaten Alexander [Numai] am 13. April 1479 beauftragt worden, eine Beschwerde des Kanonikers des Kanonikerstifts St. Pelagius in Bischofszell ("Cella Episcopalis") [Kanton Thurgau/Schweiz] Gebhard Amhof zu untersuchen. Dieser hatte sich bei dem Legaten darüber beklagt, dass der Propst des Stifts den bisherigen Kustos des Stifts Johann Regwiler zum Verzicht auf die Pfründe bewegt und diese dann ohne Rücksicht auf das Wahlrecht des Stiftskapitels Johann Steller übertragen hat. Dr. Heinrich Neithardt sollte nun im Auftrag des Legaten die Vorgänge in Bischofszell untersuchen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Angaben des Gebhard Amhof zutreffend sind, dann sollte er die Resignation und Neuvergabe der Pfründe durch den Propst annullieren und diese dem vom Stiftskapitel gewählten Gebhard Amhof verleihen. Da aber Dr. Heinrich Neithardt sich durch seine zahlreichen Aufgaben und insbesondere die Geschäfte der ihm anvertrauten Pfarrei Ulm nicht in der Lage sieht, diesen Auftrag persönlich auszuführen, bestellt er eine in dem Schriftstück nicht genannte Person zu seinem Vertreter und überträgt die ihm von dem päpstlichen Legaten verliehenen Vollmachten auf diese.