Friedrich Speth (Spete), Domherr zu Würzburg (canonico Herbipolensi) und vom Bischof zu Würzburg bestellter Richter (iudice a domino episcopo Herbipolensi delegato) bringt vor, daß gegen Hermann, Sohn des Tierolf, Zeuge des Burghart von Öhringen (testis domini Bur. de orengau), von Seiten der Klausnerinnen zu Neunkirchen (ex parte inclusorii in Nuwenkirchen) gewisse Vorbehalte bestehen (exeipiendo proponitur contra personam).
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Friedrich Speth (Spete), Domherr zu Würzburg (canonico Herbipolensi) und vom Bischof zu Würzburg bestellter Richter (iudice a domino episcopo Herbipolensi delegato) bringt vor, daß gegen Hermann, Sohn des Tierolf, Zeuge des Burghart von Öhringen (testis domini Bur. de orengau), von Seiten der Klausnerinnen zu Neunkirchen (ex parte inclusorii in Nuwenkirchen) gewisse Vorbehalte bestehen (exeipiendo proponitur contra personam).
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 249 U 298
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 249 Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I
Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I >> 3. Sonstige Ortsbetreffe >> 3.27 Neunkirchen >> Friedrich genannt Speth (dictus Spete) von Faimingen (de Feimigen), Domherr zu Würzburg (ecclesie Herbipolensis canonicus) und vom Bischof zu Würzburg (domino Herbipolensi epescopo) in der Streitsache zwischen den Klausnerinnen zu Neunkirchen und Burghard von Öhringen (in causa quam sorores inclusorii in Nuwenkirchen Bur. de Orengowe) bestellter Richter (iudex a reverendo... delegatus), beurkundet, daß er den auf den Tag der Beschneidung des Herrn folgenden Montag (proximam feriam secundam post circumcisionem) als Termin zur Erzielung eines Vergleichs (ad replicandum) zwischen den Kontrahenten festgesetzt hat (pro termino assignamus), wobei Hermann, Sohn eines gewissen Thierolf, als Zeuge des bereits erwähnten Burghard von Öhringen hinzugezogen werden soll.
1299 November 23 (proxima feria secunda ante Katerine)
Urkunden
Schaden: mehrere Einschnitte
Überlieferungsart: Transfix
Anmerkungen: Transfix mit einem Pergamentstreifen an U 298 angeheftet - mehrere Einschnitte - auf der Rückseite Brief an Magister Konrad von Feuchtwangen
Überlieferungsart: Transfix
Anmerkungen: Transfix mit einem Pergamentstreifen an U 298 angeheftet - mehrere Einschnitte - auf der Rückseite Brief an Magister Konrad von Feuchtwangen
Friedrich genannt Speth (dictus Spete) von Faimingen (de Feimigen), Domherr zu Würzburg (ecclesie Herbipolensis canonicus) und vom Bischof zu Würzburg (domino Herbipolensi epescopo) in der Streitsache zwischen den Klausnerinnen zu Neunkirchen und Burghard von Öhringen (in causa quam sorores inclusorii in Nuwenkirchen Bur. de Orengowe) bestellter Richter (iudex a reverendo... delegatus), beurkundet, daß er den auf den Tag der Beschneidung des Herrn folgenden Montag (proximam feriam secundam post circumcisionem) als Termin zur Erzielung eines Vergleichs (ad replicandum) zwischen den Kontrahenten festgesetzt hat (pro termino assignamus), wobei Hermann, Sohn eines gewissen Thierolf, als Zeuge des bereits erwähnten Burghard von Öhringen hinzugezogen werden soll.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:51 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Tektonik)
- Deutscher Orden (Tektonik)
- Regierung Mergentheim (Tektonik)
- Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I (Bestand)
- 3. Sonstige Ortsbetreffe (Gliederung)
- 3.27 Neunkirchen (Gliederung)
- Friedrich genannt Speth (dictus Spete) von Faimingen (de Feimigen), Domherr zu Würzburg (ecclesie Herbipolensis canonicus) und vom Bischof zu Würzburg (domino Herbipolensi epescopo) in der Streitsache zwischen den Klausnerinnen zu Neunkirchen und Burghard von Öhringen (in causa quam sorores inclusorii in Nuwenkirchen Bur. de Orengowe) bestellter Richter (iudex a reverendo... delegatus), beurkundet, daß er den auf den Tag der Beschneidung des Herrn folgenden Montag (proximam feriam secundam post circumcisionem) als Termin zur Erzielung eines Vergleichs (ad replicandum) zwischen den Kontrahenten festgesetzt hat (pro termino assignamus), wobei Hermann, Sohn eines gewissen Thierolf, als Zeuge des bereits erwähnten Burghard von Öhringen hinzugezogen werden soll. (Archivale)