Kaiser Friedrich III. unterricht Kurfürst Philipp von der Pfalz, Propst und Dekan des Stifts St. Apollonius zu Köln und den Dekan des Stifts St. Florin zu Koblenz, dass sein Diener Hans Felber (Velber) gegen Arnold Holzhauser (Holtz-) zu Frankfurt, Bernhard von Efferen zu Mainz und Peter von Efferen zu Köln neben anderen Klage um eine merkliche und bislang verwehrte Schuldsumme erhoben hat. Der Kaiser ¿ obwohl er niemandem sein Recht versagen will, doch derzeit mit seinen und des Reiches Angelegenheiten (mercklicher geschefft) beladen ist, auch um den Parteien weitere Prozesskosten zu ersparen ¿ beauftragt und bevollmächtigt die Empfänger, beide Parteien auf einen Tag zu laden, die Sachen zu verhören, ein Urteil zu fällen und die Beteiligten bei ziemlicher Pön des Reiches dabei zu halten. Das Urteil soll auch rechtskräftig sein, falls nicht alle drei Empfänger oder ihre Vertreter erscheinen.
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Kaiser Friedrich III. unterricht Kurfürst Philipp von der Pfalz, Propst und Dekan des Stifts St. Apollonius zu Köln und den Dekan des Stifts St. Florin zu Koblenz, dass sein Diener Hans Felber (Velber) gegen Arnold Holzhauser (Holtz-) zu Frankfurt, Bernhard von Efferen zu Mainz und Peter von Efferen zu Köln neben anderen Klage um eine merkliche und bislang verwehrte Schuldsumme erhoben hat. Der Kaiser ¿ obwohl er niemandem sein Recht versagen will, doch derzeit mit seinen und des Reiches Angelegenheiten (mercklicher geschefft) beladen ist, auch um den Parteien weitere Prozesskosten zu ersparen ¿ beauftragt und bevollmächtigt die Empfänger, beide Parteien auf einen Tag zu laden, die Sachen zu verhören, ein Urteil zu fällen und die Beteiligten bei ziemlicher Pön des Reiches dabei zu halten. Das Urteil soll auch rechtskräftig sein, falls nicht alle drei Empfänger oder ihre Vertreter erscheinen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 818, 136
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1488 November 23 (am dry und zwentzigsten tag des monads november)
fol. 120v-121v [alt: 67v-68; Blatt 67 wurde doppelt gezählt]
Urkunden
Ausstellungsort: Worms
Siegler: Kaiser Friedrich III.
Siegler: Kaiser Friedrich III.
Kopfregest: "Keiserlich commiß Hans Velbern gegen Arnolt Holtzhusen berurn". Unter der Abschrift Kanzleivermerk: "ad mandatum domini imperatoris" und Notiz, dass Hans Velber am 03.07.1489 diese kaiserliche Bevollmächtigung (comission) urkundlich zu Frankfurt vorgelegt und begehrt hat, sie kopieren und registrieren zu lassen, was mit der obigen Abschrift geschehen ist. Die vorliegende kaiserliche Urkunde wurde dabei an Schrift, Siegeln und anderem für recht und unversehrt befunden.
Efferen, Bernhard von; zu Mainz, erw. 1488
Efferen, Peter von; zu Mainz, zu Köln, erw. 1473, 1488
Felber, Hans; kurpfälzischer Diener, erw. 1465, 1479
Holzhausen, Arnold [von, auch: Holzhauser]; Bürger zu Frankfurt, erw. 1487, 1501
Frankfurt am Main F
Worms WO
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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