Kaiser Friedrich III. unterricht Kurfürst Philipp von der Pfalz, Propst und Dekan des Stifts St. Apollonius zu Köln und den Dekan des Stifts St. Florin zu Koblenz, dass sein Diener Hans Felber (Velber) gegen Arnold Holzhauser (Holtz-) zu Frankfurt, Bernhard von Efferen zu Mainz und Peter von Efferen zu Köln neben anderen Klage um eine merkliche und bislang verwehrte Schuldsumme erhoben hat. Der Kaiser ¿ obwohl er niemandem sein Recht versagen will, doch derzeit mit seinen und des Reiches Angelegenheiten (mercklicher geschefft) beladen ist, auch um den Parteien weitere Prozesskosten zu ersparen ¿ beauftragt und bevollmächtigt die Empfänger, beide Parteien auf einen Tag zu laden, die Sachen zu verhören, ein Urteil zu fällen und die Beteiligten bei ziemlicher Pön des Reiches dabei zu halten. Das Urteil soll auch rechtskräftig sein, falls nicht alle drei Empfänger oder ihre Vertreter erscheinen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner