Apel von Lichtenstein zum Dornhofe gesessen und Hans von Lichtenstein zu Lichtenstein versprechen, sich an das Schiedsurteil zu halten, das die Herren Ulrich von Stein, Heinz von Schaumberg, Kunz von Rotenhan, Dietrich und Braun Schott in einem Streit zwischen ihnen und dem Kloster Langheim über Güter und Leute in der Markung Obermerzbach gesprochen haben. Dem Schiedsspruch entsprechend haben die beiden Lichtenstein auf ihre Ansprüche in der Mark Obermerzbach verzichtet, wofür ihnen das Kloster 9 Gulden gezahlt hat. - Siegler: Lichtenstein, Apel von. Lichtenstein, Hans von. Stein, Ulrich vom
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Apel von Lichtenstein zum Dornhofe gesessen und Hans von Lichtenstein zu Lichtenstein versprechen, sich an das Schiedsurteil zu halten, das die Herren Ulrich von Stein, Heinz von Schaumberg, Kunz von Rotenhan, Dietrich und Braun Schott in einem Streit zwischen ihnen und dem Kloster Langheim über Güter und Leute in der Markung Obermerzbach gesprochen haben. Dem Schiedsspruch entsprechend haben die beiden Lichtenstein auf ihre Ansprüche in der Mark Obermerzbach verzichtet, wofür ihnen das Kloster 9 Gulden gezahlt hat. - Siegler: Lichtenstein, Apel von. Lichtenstein, Hans von. Stein, Ulrich vom
Kloster Langheim, Urkunden 696
StAWü, Würzburger Urkunden 111/105
Urkunden der Würzburger Extradition von 1980 (A 210) Lade 181 Nr. 292
Kloster Langheim Urkunden 1407 V 25
Zusatzklassifikation: Amt Tambach
Kloster Langheim, Urkunden
Kloster Langheim, Urkunden >> Aktenplan Kloster Langheim >> Urkunden
25.05.1407
Kloster Langheim, Urkunden
Pergament
Urkunden
ger
Langheim (= Klosterlangheim, Lk Lichtenfels), Kloster
Obermerzbach (Lk Ebern)
Lichtenstein, Apel von
Lichtenstein, Hans von
Stein, Ulrich von
Rotenhan, Kunz von
Schaumberg, Heinz von
Schott, Dietrich
Schott, Braun
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
15.04.2025, 15:37 MESZ
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