Friedrich Rot, Dekan des Stifts zu Essing, quittiert, dass Abt Konrad von St. Emmeram dem Stift 7 Pfund und 32 Regensburger Pfennig gezahlt hat, die ihnen durch den "edlen wolgeboren" Johann von Abensberg infolge eines Konflikts zwischen ihnen, Abt Konrad und Hans Hexenagger zu Hexenagger (Hachsenacker) um zwei Huben zu Hattenhausen zugesprochen worden waren (siehe Urkunde vom 8. Februar 1462, Nr. 1783). S1: Johann von Abensberg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv