Johann Rembold, Müller in Roth [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm], bekennt dass ihm der Ulmer Ratsältere Theodor August Schad und der Ulmer Bürgermeister Ludwig Albrecht Krafft von Dellmensingen [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis] die sogenannte Lehenmühle in Roth, die er derzeit betreibt, zu Erbrecht verliehen haben. Die Mühle hat zwei Mahlgänge und einen Gerbgang. Dazu gehören noch 2,25 Jauchert Äcker und 3 Tagwerk Mahd, die aber derzeit der Gemeinde als Weide überlassen sind. Er verpflichtet sich, die Mühle und ihre Zugehörungen in gutem Zustand zu halten und davon jährlich 3 Pfund Heller, 3 Herbsthühner, 100 Eier und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Er oder seine Erben können das Erbrecht an der Mühle mit Wissen der Herrschaft an geeignete Personen verkaufen, wobei dieser aber ein Vorkaufsrecht zusteht. Bei einem Besitzerwechsel hat der bisherige Inhaber 3 Gulden als Weglöse und der neue Besitzer dieselbe Summe als Handlohn an die Herrschaft zu entrichten.