Weistum über das Kirchspiel Kirburg. Auf eine Beschwerde, die Johann von Wenden, "angemaßter" Abt des Klosters Marienstatt, nebst zwei ehemaligen Konventsbrüdern von dort, Gottfrides Drolschagen und Johann Beirbrewer, beim Kaiser und bei den Erzbischöfen von Köln und Trier gegen den Grafen Hermann zu Sayn erhoben hat, dass dieser das Kloster in seinen Rechten und seinem Besitz im Kirchspiel Kirburg schwer beeinträchtigte, lässt der Graf durch seine Räte Justus Koch von Wetzlar, Dr. jur., und Martin Möller, Sekretär, genannte Einwohner, (haussleute) des Kirchspiels, meist Zinsleute des Klosters, aus Kirburg, Langenbach, Bretthausen, Neunkhausen, Lauzenbrücken, Norcken, Mörlen und Korb in Gegenwart des Schnell Johanns, Marienstätter Lehnschultheißen und Waldförsters, vorfordern und über seine Rechte an genanntem Kirchspiel vernehmen. Es wird darüber in 7 Punkten, über die Rechte des Klosters in weiteren 4 Punkten gewantwortet.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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