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Henrich Hausman wegen Körperverletzung zu Geldstrafe verurteilt
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Enthält: Henrich Hausman, Bürger in Münster, zur Zeit Soldat in Diensten des Rittmeisters Friedrich Micault von Jodevelde, Drosten von Lingen, ist in der Wirtschaft des Goddert Tinnen mit seinem Schuldner Albert Koster in Streit geraten und hat ihn geschlagen. Als Zeugen werden am 29.4.1622 vernommen: 1. Leutnant Jörgen von Hamm, 2. Schuhmacher Herman Froning, 3. Stiefelmacher Gerrit Jansen. Der Angeklagte wird zu 5 M. Strafe verurteilt und gegen Bürgschaft des Johan Jodefeld und des Johan Eschman aus der Haft entlassen. Erwähnt werden Herman Dop und Bürgermeister Habbe Foewen in Emden; Vogt Niklas Warburch in Greven; Bernt Rövekamp; Johan Meinertz; Pförtner Philipp Mengering; Martin Vorschepöel; Herman Edeler; die Notare Wilhelm Blome und Peter Degenhart; Henrich von Weersake in Deventer (?).
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.