Lanng Hans der Weingärtner, B. zu Tübingen, daselbst wegen Gotteslästerung, schlechten Verhaltens und Undank gegen die Herren von Tübingen, von denen er Wohltaten und Almosen empfangen hatte, gef., jedoch nach einiger Zeit in Anbetracht seines schweren Siechtums auf sein künftiges Wohlverhalten hin freigel., schwört U. und gelobt eidlich, ohne Erlaubnis keine Wehr mehr zu tragen und offene Zechen zu meiden. Im Falle des Bruchs der Verschreibung soll er unverzüglich aus der Stadt Tübingen und aus dem Land Württemberg ausgewiesen werden.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...