Klage des Bartold Bischoping zur Getter und Handrup (+ Winter(?) 1619/20), später seine Witwe Maria geb. Bömken ./. den Notar Engelbrecht Schreiber. Dem Kläger gehört [das Gut] Hof zur Linden in Handorf, das er von Bernard von Münster zu Meinhövel zu Lehen trägt. Nicht weit davon liegt das Erbe Udeman, ein fürstl. münster. Lehnsgut. Der Kolon Udeman ist auf Klage des Klägers des Erbes entsetzt; er stört den Kläger im Besitz des Gutes, treibt sein Vieh aus der Weide, - er zeigt den Kläger bei der Regierung an, dass er das Gut verwüste. Bei allem hilft ihm der Beklagte Schreiber. Er hat jetzt bei einer Gelegenheit den Kläger und seine Frau beschimpft. Der Kläger verlangt seine Bestrafung wegen Beleidigung. Der Beklagte wird eingesperrt und erst, nachdem die Eheleute Berndt Kock und Frau Elschen Stertman auf der Herrenstraße für ihn Bürgschaft geleistet haben, freigelassen. Er wird zu 200 Goldgulden Strafe verurteilt, flieht aus Münster, wird Soldat und schreibt der Witwe des Klägers Drohbriefe.