"Rechtlich und documentierter Beweiß, daß das Umgeld-Recht bey der Geuderischen Überlassung des Mark Neuhofs keineswegs ausgenommen, sondern auf die Welserische Familie würklich transferiret worden ..." sowie "Rechtfertigung der Welserischen Umgelds-Ansprüche gegen Anfechtung durch die Frau Castellanin von Welser als Inhaberin des Kolerischen Anteils"; in 10 §§.

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Stadtarchiv Nürnberg
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