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Landgraf Johann von Leuchtenberg, Graf zu Hals, Hofmeister König Wenzels von Böhmen, anstatt Kaiser Karls am Gericht zu Elnbogen sitzend, erkennt in dem Streit zwischen Hans Waltstromeir von Nürnberg einerseits und Cuntz Molter von Eybach andererseits wegen des Viertels einer Forsthube zu Eybach, welches Letzterer von Heinrich Jeger, seinem Schwager sel. und Kristein, dessen Ehefrau, seiner Schwester, erkauft hatte, zu Recht, dass genannter Hans Waltstromeir "an den kauf" treten solle, "in allen dem rechten, als sie der egenant Kuntz Molter kauft hat." - "ditz vidimus und Abschrift ist geben unter dez Lantgerichth Insigel am freitag nach s. Veitstag anno d. 1376"

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Staatsarchiv Nürnberg
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