"Schwulenheilungen" verbieten?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/030 R190041/205
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/030 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2019
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2019 >> Unterlagen
25. April 2019
Die meist christlichen Anbieter der sogenannten Konversionstherapie hängen der Überzeugung an, sexuelle Orientierung lasse sich ändern, wenn der eigene Wille stark genug ist. Der 52-jährige, streng gläubige Patrick versuchte sein Schwulsein durch diese Praktik loszuwerden. "Mir wurde gesagt, jede Form von Homosexualität ist Sünde. Und dann gab es nur, diese Sünde zu besiegen." Manche Betroffene treibt die Konversionstherapie in Depressionen bis hin zum Suizid. "Das ist zerstörerisch ohnegleichen", sagt Patrick heute. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will diese Behandlung gesetzlich verbieten lassen. Auch im Bundesrat findet ein Verbot durch einige Bundesländer Zustimmung - in Baden-Württemberg ist man sich noch nicht einig. Kann ein Verbot die Praktiken, die von Ärzten oder Psychotherapeuten sogar über die Krankenkassen abgerechnet werden können, verhindern?
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Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
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