Wilhelm, Graf zu Wertheim, Kanoniker und Propst von St. Alban außerhalb von Mainz, als Vertreter des Erzbischofs von Mainz in geistlichen Dingen, teilt Philipp, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg, Laie der Diözese Trier, und Walburga, Gräfin zu Solms, zugehörig zur Diözese Mainz, die päpstliche Dispens von ihrer Blutverwandtschaft 4. Grades mit, die ihre bereits erfolgte Eheschließung nachträglich rechtmäßig macht. Der Notar Petrus Rode von Sulzbach, Kleriker der Diözese Mainz, beglaubigt eine Abschrift dieser Urkunde. Sr.: Ausst. Ausf. Perg., lat. - Sg. anh., ab; Signet - Rv.