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Die Äbtissin G. und der Kv. von H. bekunden, daß der dominus Rudolf von Maselheim ("Maselhain") und seine Erben Besitzungen in Maselheim, die sie zum größeren Teil von Gf. Ulrich von Schelklingen, zum übrigen Teil von dem edlen Hiltebold v. Tissenberg ("Tisenberg") zu Lehen trugen, um 40 Mark an das Kl. verkaufen und den Lehensherren auflassen; weiter bekunden sie, daß diese Lehensherren sie im Kl. zu freiem Eigen geben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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