Herzog Wilhelm [IV.] von Bayern verleiht seinem Rentmeister in Burghausen Hans Suntheimer die Hofmarksrechte für die Taferne in Obing im Gericht Kling und die dazu gehörigen Grundstücke und überträgt ihm zudem die Einnahmen aus dem Ungelt. S: Herzog Wilhelm IV. von Bayern

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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