Deppe van Amessenn, geschworener Richter der ehrwürdigen edlen Frau, Frau Bonizet von Limburg, Äbtissin des freiedlen weltlichen Stiftes Herford, bekundet, dass am vergangenen Tag des heiligen Nicomedes [1518 Juni 1] vor ihm und der Äbtissin von Herford der ehrbare Alhard van Quernheim (Quernam) im Gericht erschienen ist und einwilligte (verwilget) (?), den Erbinnen die Gerade (de gereden gudere) der (verstorbenen) Frau von dem Bussche, die sich im Hof zu Herford, zur Nienburg (Nigenborgk) und anderswo befindet, zu liefern (ouer to leuerende). Erben sind Anna von Oer, Witwe von Nesselrode (Nesselrad), und Heydenrick van Oer, Kinder des verstorbenen Jasper van Oer, Jost van Hoerde und seine Schwester Anna, Johann Ledeburs Ehefrau, [allesamt] nachgelassene Erben der genannten Barbara [?] van Oer, Witwe Alhards van dem Bussche (Busche). So sie in der Lieferung kein Genüge hätten, dann soll die Äbtssin zu Herford binnen eines Monats einen Richttag bestimmen, der dann innerhalb von 14 Tagen danach stattfinden soll [also Mitte Juli]; er würde sich dann ihrer Anklage stellen. Die Damen sind dann erschienen und haben durch ihren Vorsprech Hinrick Hoger, Bürgermeister von Herford, fragen lassen, ob auch Alhard zu Gericht gerufen wurde. Er sei schriftlich zitiert worden. Die Damen wollten, dass er zu erscheinen aufgefordert werde. Alhard von dem Busche wurde dreimal vor Gericht gerufen, u. a. von den Umständen des Gerichts, Johann von Rinteln, de junge, und Albert Boscharen (?), er ist jedoch nicht erschienen. Die Damen sagten, sie hätten einige Zeugen, vor allem Lucke Godinck: den Ernährer (soder / foder) Luckes hat Alhard von Quernheim (Quernam), auf dem letzten Richttag (ohne Ursache) gefänglich eingezogen. Alhard soll den Erschienenen die Unkosten ersetzen. Zeugen: Die Dingpflichtigen Albert Cappell und Hermann Geysenber, Bürgermeister zu Salzuflen (Solteuffelen) Datum Anno dni Millesimo quingentesimo decimo octauo Sabbato post Kiliani (Nachtrag: ep[iscop]i et Martyris) 1518 Juli 10