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Die nach Maßgabe der Ablöse-Ordnung vom 2. März 1850 nicht abgeschafften lehnsherrlichen Ansprüche, welche nach § 2 Nr. 1 und § 5 als fortdauernd zu betrachten sind, im Reg. Bez. Arnsberg. Gen. (mit einem Verzeichnis allodifizierter Lehen im Herzogt. Westfalen)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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