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Testament der Eheleute Johan Nünningk und Klara Elverfeldt, vom 11. Januar 1613, verkündet am 19. Februar 1627, nach dem Tode des Mannes.
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Darin: 8.2.1627. Kodizill des Mannes. Seine Schwester Maria ist tot. Vermächtnisse erhalten 1. sein Sohn Franz Nuningk, 2. Johan Hertzfeld, Tochtersohn seiner Frau, welcher Priester werden will, 3. Franz Höbing. Zeugen: Joannes Nicolaus, decanus S. Ludgeri, Theodorus zur Hegge, sacellanus S. Ludgeri, Joannes Hülsman.
Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung. Vermächtnisse erhalten seitens des Mannes: 1. sein Vater Henrich Nünningk, 2. seine Schwestern Merriken und Else Nunning, 3. seine Halbschwester Gertrud Nunning, 4. sein Bruder Henrich Nunningk; -seitens der Frau: 1. ihre abgeschichteten Kinder Peter und Enniken Koster, 2. ihre Geschwister Borchardt, Katharina und Gertrud Elverfeldt. Zeugen: Johan Rulle und M. Bernt Marckenbecke. Von Rats wegen: Dr. Heinrich Boikhorst (Alter Steinweg).