Graf Wilhelm von Eberstein und Wilhelm Schenk von Limpurg geben ihre Pflegetochter Gräfin Margareta von Wertheim dem Heinrich von Isenburg-Grenzau zur Ehe und vereinbaren mit diesem, dass sie ihre Pflegetochter mit einem Heiratsgut von 3000 Gulden ausstatten und Heinrich seiner Ehefrau 3000 Gulden Widerlage (Gegengelts) und 1000 Gulden Morgengabe zuweist. Außerdem wird ihr Grenzau mit Holz und Fron als Witwensitz zugeschrieben. Wenn die Vormunde das Heiratsgut nicht binnen eines Jahres aufbringen, wollen sie eine jährliche Pension von 150 Gulden an Margareta bezahlen. Es folgen Erbschaftsregelungen: Falls Margareta vor ihrem Mann ohne Erben stirbt, sollen die genannten Beträge jeweils an die zurückfallen, die sie entrichtet haben; falls Margareta und Heinrich eheliche Kinder hinterlassen, haben diese Erbanspruch auf Heiratsgeld, Widerlage und Morgengabe nach Gewohnheit des Hochstifts Trier. Falls Margareta nach ihrem Mann stirbt, soll sie ihren Witwensitz auf Grenzau nehmen und sich ihres Witwensitzes mit aller fahrenden Habe, ausgenommen Barschaft, Pfandschaft, reisige Pferde, Harnisch und alles zur Wehr gehörende, oder eines entsprechenden Geldbetrages (700 Gulden) gebrauchen. Dieses Recht behält sie auch dann, wenn sie eine weitere Ehe schließt. Im Gegenzug verzichtet Margareta auf alle darüber hinausgehenden Erbansprüche. Die Vormunde verpflichten sich, Margareta mit Kleidern und Kleinodien auszustatten, wie es einer Gräfin gebührt.