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Bischof Franz von Waldeck erweitert sein früher der Stadt Münster gegebenes Privileg.
Ratsarchiv (bis 1802) >> 01 Privilegien und Statuten (A I)
17. Mai 1553
Enthält: Bischof Franz von Waldeck erweitert, nachdem zuvor von seinem Vetter, Grafen Johann von Waldeck, und seinen Räten Wendel Calbecher und Johann Mentzing die Sache untersucht war, unter Vorbehalt kaiserlicher Genehmigung sein früher der Stadt gegebenes Privileg dahin, dass 1. die Ratswahl wieder wie frührer gehalten werden könne und nicht der Bestätigung des Fürsten unterliege; 2. der Rat die Rechnungen wieder abnehmen könne wie von alters her gebräuchlich; 3. dass die Ämter (Gilden genannt) mit allen ihren Freiheiten und Gerechtigkeiten restituiert, jedoch ihrer Obrigkeit gehorsam sein sollen. Org. Pg. Unterschrift und Siegel des Bischofs.