Vogt, Bürgermeister und Gericht zu Kirchheim versprechen, einem (inserierten) Befehl Herzog Christophs folgend, daß durch ihre neu erbaute Palier- und Schleifmühle zu Kirchheim das dortige Kloster nicht geschädigt werden solle. Falls die Wasserführung der Schleifmühle die Klostermühle beeinträchtigt, wird die Stadt diesen Wasserbau auf ihre Kosten abschaffen. Andernfalls haben die Klosterfrauen wie vordem das Recht, das Wasser von ihrem Mühlwehr unmittelbar in die Lauter zu leiten.